Brauordnung Bier

Wir verordnen, setzen und wollen mit dem Rat unserer Braumeister, dass fort hin überall in Westerhold sowohl auf dem Lande wie auch in unseren Städten und Märkten das Maß von einem westerholder Liter

Bier für nicht mehr als zwei Kupfer mittelländischer Währung ausgeschenkt werden soll. Eine halbe Maß Bier soll für einen Kupfer mittelländischer Währung ausgeschenkt werden.

Dies sei bei Androhung der unten genannten Strafe einzuhalten.

Ganz besonders wollen wir, dass fort hin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gerste, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen. Für besondere Biere sei es auch gestattet, Weizen und Malz zu gebrauchen.

Ein jeder Braumeister habe darauf zu achten, dass das durch ihn gebraute Bier nicht verdorben sei.

Je nach Jahreszeit und Wetter habe er seine Braukunst daran anzupassen.